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Steuerberatung

Das Steuerberatungsgesetz und die Berufsordnung der Steuerberater unter Aufsicht der zuständigen Steuerberaterkammer definieren die klassischen Vorbehaltsaufgaben der Steuerberater. Es sind dies im Wesentlichen

  • Erstellung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen aller Art
  • Erklärungen im Rahmen von Auslandssachverhalten
  • Anfertigung von steuerrechtlichen Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen
  • Anfertigung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Zwischenabschlüsse, Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Mitwirkung bei steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen
  • Selbstanzeigen
  • Begleitung und Betreuung in Steuerstrafverfahren
  • Elektronische Übermittlungen an die Finanzverwaltung und den elektronischen Bundesanzeiger

Aber auch laufende steuer- und handelsrechtliche Pflichten, wie z.B.

  • lfd. Buchhaltung, wenn möglich digital vernetzt
  • digitales Belegwesen
  • Lohnbuchhaltung, Lohnabrechnung, Bescheinigungswesen in Personalangelegenheiten
  • Regelmäßige Steueranmeldungen aufgrund eines laufenden Geschäftsbetriebs
  • Soweit möglich, statistische Meldungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind

Die Vergütung richtet sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StbVV).

Wir würden uns freuen, Ihr Interesse geweckt zu haben und von Ihnen zu hören:

Oder kontaktieren Sie uns über:

Telefon:  +49 (0)228 950540
Email:      info@kreativ-steuern.com

Bitte fragen Sie nach Herrn Miesen oder Frau Wunder.